Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen. Echte Mitgliedsbeiträge sind Beiträge, die von den Mitgliedern einer Personenvereinigung (z.B. eines Vereines) nicht als Gegenleistung für bestimmte Leistungen, sondern für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks geleistet werden. Solche echten Mitgliedsbeiträge sind nicht steuerbar. Stehen die Mitgliedsbeiträge jedoch in direktem Zusammenhang mit zu beziehenden Leistungen, liegen unechte Mitgliedsbeiträge und damit steuerpflichtige Leistungsentgelte vor.
