Allgemeines
Vielfach herrscht die falsche Meinung, dass sämtliche Verpachtungsumsätze, die von einem pauschalierten Land- und Forstwirt erzielt werden, umsatzsteuerlich von der Pauschalierung umfasst sind. Mit dem Wartungserlass 2007 vom 24.10.2007 wurden diesbezüglich wichtige Klarstellungen getroffen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird:
