Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten belgischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Unternehmer hat seinen Sitz in Österreich (oder einem anderen EU-Staat).Der Unternehmer wird in Österreich (bzw. in einem anderen EU-Staat) zur Umsatzsteuer veranlagt und hat in Belgien weder einen Sitz noch eine ständige Niederlassung.