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Vorsteuererstattung Belgien, Heft 35/2008

USt 2008, 4 Heft 35 v. 5.1.2008

Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten belgischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Unternehmer hat seinen Sitz in Österreich (oder einem anderen EU-Staat).Der Unternehmer wird in Österreich (bzw. in einem anderen EU-Staat) zur Umsatzsteuer veranlagt und hat in Belgien weder einen Sitz noch eine ständige Niederlassung.

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