Für die Einstufung eines Fahrzeuges als Klein-LKW nach der Verordnung BGBl II Nr. 193/2002 werden einige Merkmale verlangt. Erforderlich sind u.a. eine Heckklappe bzw. Hecktüre, nur eine Sitzreihe, Trenngitter bzw. Trennwand hinter der Sitzreihe, keine seitlichen Fenster im Laderaum, keine Halterungen für hintere Sitze, durchgehend stahlverblechter Laderaumboden, seitliche Laderaumtüren nur bei einer Laderaumlänge von mindestens 1.500 mm, kraftfahrrechtliche Einstufung als LKW.
