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Übermittlung von Rechnungen per Fax, Heft 35/2008

USt 2008, 2 Heft 35 v. 5.1.2008

Auch Rechnungen, die per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, geltend als elektronisch übermittelte Rechnungen, die nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen sind oder im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelt werden.

Das Finanzministerium hat die „Toleranzfrist“ für Fax-Rechnungen nunmehr verlängert.

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