Für Voranmeldungszeiträume ab Jänner 2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert (Information des BMF GZ BMF-010219/0530-VI/4/2007 vom 18.12.2007).
Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit Kfz und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 bzw. 065 enthalten sind, müssen jetzt zusätzlich in den neuen Kennzahlen eingetragen werden.
