Unternehmerisch tätig ist jemand, der nachhaltig und selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (UStR 2000, Rz 181). Ein wesentliches Kriterium der Unternehmereigenschaft ist die nachhaltige Erzielung von Einnahmen. Die Unternehmereigenschaft beginnt jedoch nicht erst mit den ersten Umsätzen, sondern bereits mit den ersten Maßnahmen zum Zwecke der späteren Umsatzerzielung, also mit den so genannten Vorbereitungshandlungen, wobei diese jedoch ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen gerichtet sein müssen und dies nach außen erkennbar sein muss (UStR 2000, Rz 193).
