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Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Heft 34/2007

USt 2007, 2 Heft 34 v. 6.12.2007

Damit eine innergemeinschaftliche Lieferung seitens des liefernden Unternehmers steuerfrei behandelt werden kann, müssen die dafür geltenden Voraussetzungen auch buchmäßig nachgewiesen werden (Art. 7 Abs. 3 UStG). Dazu ist eine Verordnung (BGBl Nr. 401/1996) ergangen, die in den §§ 5 bis 8 die näheren Bestimmungen enthält, wie der Buchnachweis zu führen ist.

Nachweispflichten

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