Als Touristenexport wird eine spezielle Form der Ausfuhr nach Drittländern bezeichnet. Es handelt sich um die Abholung von Gegenständen durch ausländische Abnehmer für nichtunternehmerische Zwecke und die Beförderung dieser Gegenstände im persönlichen Reisegepäck. Nur Ausfuhren in Drittländer können als Touristenexporte umsatzsteuerfrei sein. Touristenexporte in andere EU-Mitgliedsstaaten sind nicht umsatzsteuerbefreit. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit dieser Exporte ist es, dass der Rechnungsbetrag mehr als € 75,- beträgt. Die geplante Erhöhung dieser Bagatellgrenze wird im Abgabensicherungsgesetz 2007 nicht durchgeführt. (Dieses Gesetz war bei Drucklegung dieser BBI noch nicht beschlossen.)
