Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten griechischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Unternehmer hat seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland, das seinerseits die Vorsteuern an griechische Firmen vergütet.