Die Reisekosten-Novelle 2007 (BGBl I Nr. 45/2007) regelt die einkommensteuerfreien Reisekostenvergütungen mit Wirkung ab 1.1.2008. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus (inländischen) Tages- und Nächtigungsgelder bezieht sich auch auf steuerfreie Tagesgelder im Sinne des neuen § 3 Abs. 1 Z 16 b EStG. Es bleibt also bei der Formel: Vorsteuerabzug aus steuerfreien, kein Vorsteuerabzug aus steuerpflichtigen Tages- und Nächtigungsgeldern.
