Der zweite Teil dieses Beitrages schildert die umsatzsteuerlichen Konsequenzen, wenn verdeckte Gewinnausschüttungen durch fehlende Erträge verursacht werden.
Indirekte verdeckte Ausschüttung in Form von fehlenden Erträgen
Hierbei verzichtet die Kapitalgesellschaft aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf Erträge gegenüber ihrem Gesellschafter. Auch hier sind Lieferungen und sonstige Leistungen umsatzsteuerlich gleich zu behandeln.
