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Personengesellschaften und Unternehmereinheit, Heft 32/2007

USt 2007, 2 Heft 32 v. 5.10.2007

Grundsätzlich umfasst ein Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 UStG). Ist der Unternehmer eine Einzelperson, sind alle seine Tätigkeiten zusammenzufassen. Nicht so einfach ist die Unternehmereinheit bei Personengesellschaften zu beurteilen. Die UStR 2000 erläutern in der Rz 208, dass Personengesellschaften, an denen ausschließlich dieselben Personen beteiligt sind, nur dann als einheitlicher Unternehmer angesehen werden, wenn das Beteiligungsverhältnis bei allen Gesellschaften gleich ist und auch die Einheitlichkeit der Willensbildung gewährleistet ist.

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