Auch betrieblich verwendete Kleinbusse (kastenförmiges Äußeres, Beförderungsmöglichkeit für mehr als 6 Personen inkl. Lenker - maßgebend ist die maximal zulässige Zahl) steht der Vorsteuerabzug zu, sowohl von den Anschaffungskosten als auch von den Betriebskosten. War ein Vorsteuerabzug zulässig, sind auch die entsprechenden Erlöse (Eigenverbrauch, Sachbezüge Dienstnehmer, Vermietungs- und Verkaufserlös) umsatzsteuerpflichtig.
