Eine Gebietskörperschaft (Gemeinde, Gemeindeverband) gliedert eine Liegenschaft einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen in einen Rechtsträger des Privatrechts (z.B. in eine KG oder GmbH) aus. Danach wird diese Liegenschaft wieder an die jeweilige Gebietskörperschaft (oder einen Dritten) vermietet oder verpachtet.
