Mit Urteil vom 15.3.2007 Rs C-35/05 hat der EuGH entschieden, dass eine vom leistenden Unternehmer an einen nicht im Inland ansässigen Unternehmer zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht erstattungsfähig ist. Der leistende Unternehmer hat lt. EuGH allerdings das Recht auf Rückerstattung der zuviel entrichteten USt durch das Finanzamt und muss diesen „Vorteil“ an den Leistungsempfänger weitergegeben.
