Die Versteigerung der UMTS-Lizenzen durch die Telekom-Control GmbH (TKC, 100 % Gesellschafter ist der österreichische Staat) stellt keine wirtschaftliche Tätigkeit gem. Art. 4 Abs. 2 6. MwSt-RL dar und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich der 6. MwSt-Richtlinie (EuGH 26.6.2007, C-284/04, T-Mobile ua).
Sachverhalt:
