Folgende Lieferungen und Leistungen an in Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden (dazu zählen diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen mit Amtssitz in Österreich) und an deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder sind gem. § 6 Abs. 1 Z 6d UStG unmittelbar von der Umsatzsteuer befreit.
