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Steuerbefreiungen für Lieferungen und Leistungen an diplomatische Vertretungen, Heft 29/2007

USt 2007, 4 Heft 29 v. 6.7.2007

Folgende Lieferungen und Leistungen an in Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden (dazu zählen diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen und ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen mit Amtssitz in Österreich) und an deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder sind gem. § 6 Abs. 1 Z 6d UStG unmittelbar von der Umsatzsteuer befreit.

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