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Aufteilung der Vorsteuern, Heft 28/2007

USt 2007, 1 Heft 28 v. 6.6.2007

Wenn ein Unternehmer sowohl steuerpflichtige als auch (unecht) steuerbefreite Umsätze tätigt, müssen die Vorsteuern bekanntlich in „abzugsfähige“ und „nicht abzugsfähige“ aufgeteilt werden.

Beispiele für betroffene Branchen: Tabak-Trafiken, Bauunternehmer bzw. Bauträger, die Wohnungen zum Teil steuerpflichtig und zum Teil steuerfrei verkaufen oder auch Vermieter von Liegenschaften, die umsatzsteuerfrei und umsatzsteuerpflichtig vermieten.

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