Ausländische Unternehmer, also solche, die in Österreich weder Wohnsitz (Sitz) noch eine Betriebsstätte haben, und die in Österreich auch keine steuerpflichtigen Umsätze ausführen, können sich die in Österreich bezahlten Vorsteuern für betriebliche Aufwendungen vom Finanzamt Graz-Stadt erstatten lassen.
