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Vorsteuerabzug aus Inlandsreisekosten, Heft 29/2007

USt 2007, 1 Heft 29 v. 6.7.2007

a) Tatsächliche Aufwendungen

Der Vorsteuerabzug aus belegmäßig nachgewiesenen Nächtigungskosten (z.B. Hotelrechnungen) ist nach den allgemeinen Grundsätzen zulässig (meist 10 % USt). Die Rechnungen können auch auf den Namen der Person lauten, von der die Reise ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 2 UStG).

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