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Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners (UStR 2000, Rz 2420), Heft 28/2007

USt 2007, 3 Heft 28 v. 6.6.2007

Im Fall der Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners betreffend Leistungen, die vor der Konkurseröffnung erbracht wurden, ist die Umsatzsteuer des Gemeinschuldners zu berichtigen. Dieser Umsatzsteuerrückforderungsanspruch kann grundsätzlich mit Masseforderungen des Finanzamtes (= Forderungen nach Konkurseröffnung) aufgerechnet werden.

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