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Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferung (UStR 2000, Rz 2458), Heft 28/2007

USt 2007, 3 Heft 28 v. 6.6.2007

Diese Teilzahlungsanforderungen gelten auch dann als Rechnungen gem. § 11 UStG, wenn sie die im § 11 Abs. 1 Z 3 und 4 UStG geforderten Angaben (Menge und handelsübliche Bezeichnung und Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung) nicht enthalten. Auch das Fehlen einer fortlaufenden Nummerierung ist weiterhin nicht schädlich für den Vorsteuerabzug.

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