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Erstattung ausländischer Vorsteuern, Heft 27/2007

USt 2007, 4 Heft 27 v. 7.5.2007

Alle EU-Staaten und eine Reihe von Drittländern, wie z.B. Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island, Kroatien, Mazedonien, Türkei, Albanien, Kanada, Korea, Israel, Marokko, vergüten die in diesen Staaten bezahlten Vorsteuern in unterschiedlichem Ausmaß und mit unterschiedlichen Mindesterfordernissen.

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