Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht von Grundstücksumsätzen (§ 6 Abs. 2 UStG) kann nur für den gesamten Grundstücksumsatz erfolgen. In einem Verfahren vor dem UFS (Berufungsentscheidung vom 9.1.2007 GZ RV/1139-W/04) war der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über einen Liegenschaftsverkauf strittig. Abgesehen davon, dass die Ausstellung der Rechnung vom Verkäufer überhaupt bestritten wurde, entsprach die Rechnung auch nicht den formalen Voraussetzungen. Für den Grundanteil wurde keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, das mitverkaufte Zubehör wurde nicht gesondert angeführt und eine fakturierte Position „Renovierung“ entspricht nicht einer handelsüblichen Bezeichnung, da sich eine Renovierung nicht vom Gebäude trennen lässt. Die Rechnung enthielt weiters kein Lieferdatum. Der Vorsteuerabzug wurde daher auch vom UFS nicht anerkannt.
