Umsätze aus der Lieferung von Liegenschaften (Grundstücken, Gebäuden, Gebäuden auf fremdem Grund und auch Baurechten) sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Zif. 9 lit. a. UStG unecht steuerbefreit.
Umsätze aus der Lieferung von Liegenschaften (Grundstücken, Gebäuden, Gebäuden auf fremdem Grund und auch Baurechten) sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Zif. 9 lit. a. UStG unecht steuerbefreit.
