vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeinnütziger Verein und Antiquitätenverkauf, Heft 27/2007

USt 2007, 3 Heft 27 v. 7.5.2007

Auch ein gemeinnütziger und damit normalerweise von Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer befreiter Verein kann durch nachhaltige Verkäufe von geerbten Gegenständen zum Unternehmer werden. In seiner Berufungsentscheidung vom 7.3.2007 (GZ RV/0548-G/05) stellte der UFS fest, dass der Verkauf von geerbten Antiquitäten durch einen gemeinnützigen Verein dann die Unternehmereigenschaft begründet, wenn sich dieser Verkauf über einen längeren Zeitraum (konkret 2 Jahre) erstreckt und überdies ein Antiquitätenhändler als Vermittler beigezogen wird. Diese Umsätze unterliegen somit der Umsatzsteuer, auch wenn aus der Erbschaft selbst kein Vorsteuerabzug möglich war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!