Auch für als Filmrequisite eingesetzte Personenkraftwagen, die nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, steht kein Vorsteuerabzug zu (VwGH 24.1.2007, 2003/15/0072).
Sachverhalt:
Eine GmbH war mit der Produktion einer Fernsehserie beauftragt und machte Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anmietung von PKW geltend, da diese PKW nicht im öffentlichen Verkehr eingesetzt wurden, sondern lediglich als Filmrequisite verwendet worden sind. Zum Teil hat es sich dabei um „Spezialfahrzeuge“ (Oldtimer) gehandelt, die mangels amtlichem Kennzeichen auch gar nicht auf öffentlichen Straßen einsetzbar waren. Da somit diese Fahrzeuge Betriebsmittel sind, aus deren Ein-
