Allgemeines
Im Wartungserlass 2006 zu den UStR 2000 wurden auch die Regelungen für auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen an die Verordnung Nr. 1777/2005 des Rates der EG angeglichen. Somit sind auch folgende Leistungen als auf elektronischem Weg erbracht anzusehen (Katalogleistungen gem. § 3 a Abs. 10 UStG):
