Da bekanntlich von den Anschaffungs- bzw. Betriebskosten eines PKW kein Vorsteuerabzug möglich ist (mit Ausnahmen), von den Kosten eines Kleinlastkraftwagens jedoch schon, hatte der UFS die Frage zu klären, ob der Umbau eines PKW in einen LKW zur erwünschten Vorsteuerabzugsfähigkeit führt.
In der Berufungsentscheidung GZ RV/2928 - W/06 vom 22.12.2006 verneinte der UFS die Eigenschaft des umgebauten Fahrzeuges als Kleinlastkraftwagen.
