Kleinbusse berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Kriterien lt. Verordnung des BMF BGBl II Nr. 193/2002 entsprechen. Zu diesen Kriterien zählen das kastenwagenförmige Äußere und die Beförderungsmöglichkeit für mehr als 6 Personen (einschließlich Lenker).
