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Land- und Forstwirtschaftspauschalierung - Verzichtserklärung, Heft 24/2007

USt 2007, 1 Heft 24 v. 6.2.2007

Nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte sind gem. § 22 Abs. 1 UStG generell umsatzsteuerpauschaliert, wobei Umsatzsteuer und Vorsteuern in gleicher Höhe festgesetzt werden. Dadurch ergeben sich im Normalfall keine USt-Zahllast, keine USt-Voranmeldung und keine USt-Erklärung.

Der Unternehmer kann allerdings bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes auch auf diese Pauschalierung verzichten (§ 22 Abs. 6 UStG).

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