Nach der Entscheidung des UFS GZ RV/0648-G/05 vom 28.9.2006 stellt die unentgeltliche Nutzung von Hotelquartieren an arbeitsfreien Wochenenden im Zusammenhang mit Montagetätigkeiten keinen Vermögenswert dar, über den der Arbeitnehmer frei verfügen kann. Da durch diese Nutzungsüberlassung die rasche Einsatzbereitschaft der Arbeitnehmer erreicht wird, liegt kein umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch vor.
