Auf Rechnungen mit einer Gesamtsumme von mehr als € 10.000,— muss bekanntlich auch die UID des Leistungsempfängers aufscheinen, wenn der leistende Unternehmer im Inland seinen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird.
Dazu erläutern die UStR 2000 in der Rz 1554 Folgendes:
