Die Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art unter liegt gem. § 10 Abs. 2 Z 12 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. In einem Verfahren vor dem UFS war die Frage strittig, ob Gas- und Heißluftballons als solche Verkehrsmittel anzusehen sind. Verkehrsmittel sind lt. UFS Vorrichtungen, die sich „räumlich zielgerich-
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