Eine deutsche Staatsbürgerin hatte einen Wohnsitz in München und einen in Österreich. Sie benützte in Österreich einen PKW mit deutschem Kennzeichen, daher schrieb das Finanzamt die „Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge“ vor.
Eine deutsche Staatsbürgerin hatte einen Wohnsitz in München und einen in Österreich. Sie benützte in Österreich einen PKW mit deutschem Kennzeichen, daher schrieb das Finanzamt die „Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge“ vor.
