Auf die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Umsätze bei dem Betrieb von Spiel- und Sportanlagen (Tennisplätzen, Golfplätzen, Minigolfanlagen) wird in den UStR in Rz 891a eingegangen. Seit 01.01.2004 gilt Folgendes:
Auf die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Umsätze bei dem Betrieb von Spiel- und Sportanlagen (Tennisplätzen, Golfplätzen, Minigolfanlagen) wird in den UStR in Rz 891a eingegangen. Seit 01.01.2004 gilt Folgendes:
