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Vorsteuererstattung in Deutschland, Heft 21/2006

USt 2006, 4 Heft 21 v. 6.11.2006

Für Vergütungsanträge betreffend deutsche Vorsteuern ist das Bundeszentralamt für Steuern, Außenstelle Schwedt, Passower Chaussee 3b, 16303, Schwedt/Oder, Deutschland zuständig. Nach den deutschen Regelungen muss der Antrag „eigenhändig“ unterschrieben werden, daher muss der Inhaber bzw. bei Kapitalgesellschaften der Geschäftsführer unterschreiben. Ein Prokurist, der nur rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht besitzt, kann nicht wirksam unterschreiben. Anträge mit dem Zusatz „ppa.“ sind daher nicht wirksam. Gefährlich wird es, wenn bis zum Fristende 30.6. keine wirksame Unterschrift vorliegt. Ein solcher Antrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern in Schwedt (BZSt) abgelehnt.

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