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Feuerwehrlöschfahrzeug und Vorsteuerabzug, Heft 21/2006

USt 2006, 2 Heft 21 v. 6.11.2006

Ein Feuerwehrfahrzeug dient im Normalfall keinen unternehmerischen Zwecken, daher steht der kostentragenden Gemeinde kein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten zu. Auch eine teilweise unternehmerische Verwendung unter 10 %, z.B. für die Wasserversorgung, berechtigt nicht zum (teilweisen) Vorsteuerabzug.

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