Damit ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines PKW möglich ist, muss der PKW zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sein (VwGH 28.6.2006, 2003/13/0066)
Sachverhalt
Die beschwerdeführende GmbH erwarb am 25.9.1996 einen PKW um netto ATS 628.220,00 plus USt in Höhe von ATS 125.644,00 und veräußert diesen noch am selben Tag an die F-AG in Bulgarien (100 %ige Muttergesellschaft) um USD 50.000,00. In der eingereichten USt-Jahreserklärung wurde der Verkauf des PKW als steuerfreier Umsatz behandelt und die Vorsteuern im Zusammenhang mit der PKW-Anschaffung geltend gemacht. Das Finanzamt anerkannte den Vorsteuerabzug nicht, da der Erwerb des PKW zum Zweck des Verkaufs an die Muttergesellschaft nicht als gewerbliche Weiterveräußerung gem. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG anzusehen sei.
