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Steuerfreie Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung., Heft 19/2006

USt 2006, 1 Heft 19 v. 6.9.2006

Ausländische Lieferanten führen Gegenstände aus dem Drittland nach Österreich ein, wobei bei der Einfuhr bereits feststeht, dass diese Gegenstände innergemeinschaftlich in einen anderen Mitgliedsstaat weitergeliefert werden. Diese Einfuhren sind von der EUSt befreit, allerdings benötigt der ausländische Importeur eine inländische Steuernummer bzw. UID. Zur Vereinfachung kann dem verzollenden inländischen Spediteur eine Sonder-UID erteilt werden, unter der die Kunden des Spediteurs die Steuerfreiheit der Einfuhr und der anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferungen in Anspruch nehmen können.

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