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VwGH - Vorliegen der Unternehmereigenschaft, Heft 20/2006

USt 2006, 4 Heft 20 v. 5.10.2006

Der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst, begründet noch nicht die Unternehmereigenschaft (VwGH 26.7.2006, 2003/14/0013).

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer betrieb seit 1.März 1998 eine Versicherungsagentur, errichtete in den Jahren 1997 bis 1999 ein Wohnhaus und beantragte dafür den Vorsteuerabzug. Das Finanzamt anerkannte die baulichen Investitionen nicht als unternehmenbezogen und begründet dies wie folgt: Ob die eine Unternehmereigenschaft begründenden Vorbereitungstätigkeiten in Bezug auf eine Vermietung anzunehmen seien, müsse zum Zeitpunkt der Tätigkeit entschieden werden. Bei der Wohnraumerrichtung müsse die Absicht künftiger Vermietung entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder auf Grund sonstiger Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Zum Zeitpunkt der ersten Bautätigkeit im Jahr 1997 sei die künftige Vermietungsabsicht jedoch in keiner Weise erkennbar gewesen, weil lt. Bauplan und Baubeschreibung die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen, Garage und Büro vorgesehen gewesen sei. Für das Jahr 1997 sei keine USt-Erklärung eingereicht worden und in der für das Jahr 1998 am 5.10.1999 abgegebenen USt-Erklärung sei eine beabsichtigte Vermietungstätigkeit nicht erwähnt worden. Erstmals mit Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 1999 am 17.11.2000 sei dem Finanzamt gegenüber die geplante Vermietungstätigkeit erwähnt worden.

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