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Mangelhafte Gutschrift, Heft 19/2006

USt 2006, 4 Heft 19 v. 6.9.2006

Wird keine Rechnung erstellt, sondern mit einer Gutschrift des Leistungsempfängers abgerechnet, so gelten diese Gutschriften grundsätzlich als Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, allerdings mit wesentlichen Bedingungen und Einschränkungen:

Es muss Einverständnis zwischen dem Leistenden und dem Empfänger der Leistung darüber bestehen, dass mit einer Gutschrift abgerechnet wird.

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