Call-Center-Dienstleistungen, die zugunsten eines Organisators von Telefonwetten erbracht werden und die die Annahme von Wetten im Namen des Wettorganisators durch das Personal des Erbringers dieser Dienstleistungen einschließen, stellen keine Wettumsätze gem. Artikel 13 Teil B Buchstabe f der 6. MwSt-Richtlinie dar und sind daher nicht von der Mehrwertsteuer befreit (EuGH 13.7.2006, Rs C-89/05, United Utilities plc).
