Steuerfreie „Touristenexporte“ sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer durch Ausländer, die den Gegenstand nicht für unternehmerische Zwecke erworben und den Gegenstand im persönlichen Reisegepäck ausgeführt haben (§ 7 Abs. 1 Z 3 UStG). Diese Touristenexporte sind nur dann umsatzsteuerbefreit, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist:
