Werden PKW nur gegen Auslagenersatz (inklusive einer Bearbeitungsgebühr) zwischen verbunden Unternehmen zur Nutzung überlassen, liegt keine einem Leasingunternehmen vergleichbare Vermietungstätigkeit im Sinne der Führung eines Gewerbebetriebes vor. Daher steht ein Vorsteuerabzug für die PKW-Aufwendungen nicht zu (VwGH 17.5.2006, 2006/14/0006).
Sachverhalt
