Eine innergemeinschaftliche Lieferung (Art 6, Art 7 UStG) liegt vor, wenn
der Lieferant oder der Abnehmer den Liefergegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet (Warenbewegung!),der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat, oder eine juristische Person (oder bei der Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder andere Erwerber) (Kunden-UID) und