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EuGH - Leistungsort bei Messeveranstaltungen, Heft 16/2006

USt 2006, 3 Heft 16 v. 6.6.2006

Die umfassende Leistung, die ein Messe- oder Ausstellungsveranstalter den Ausstellern erbringt, fällt unter Art. 9 Abs. 2 Buchstabe c erster Gedankenstrich (= Tätigkeitsort gem. § 3a Abs. 8 lit. a UStG ) der 6. MwSt-RL (EuGH 9.3.2006, C-114/05, „Gillan Beach Ltd.“).

Sachverhalt

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