Die Umsätze der Versicherungsvertreter sind gem. § 6 Abs. 1 Z 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Im Verfahren vor dem UFS war die Frage strittig, ob auch Versicherungsprovisionen, die die Versicherungsanstalt an einen Hausverwalter zahlt, ebenfalls unter diese Befreiung fallen.
