Ab 01.07.2006 muss auf allen Rechnungen eines inländischen Unternehmers (mit Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte im Inland) mit einem Gesamtbetrag von über € 10.000,- (Bruttobetrag) die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte UID-Nummer enthalten sein, wenn der Umsatz an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (§ 11 Abs. 1 Z 2 UStG).
Hinweis:
